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600 Easyflex-Schutzvisiere für Grundschulen

Anlässlich des heutigen Einstiegs der NRW-Grundschulen in den Regelbetrieb hat HARRESKIND und OTTOKIND 600 Easyflex-Gesichtsschutzvisiere im Gesamtwert von 5.000 EUR gesponsert. Voran gegangen war eine bundeslandweite Mailing-Aktion bei dem alle NRW-Grundschulen angeschrieben wurden. Die ersten 6 Schulen, die sich gemeldet haben, bekamen den Zuschlag. Die 600 Schutzvisiere gehen an Grundschüler in den Städten Bochum, Bonn, Düsseldorf, Plettenberg, Wattenscheid und Werdohl

Die jeweils 100 Schutzvisiere sollen Schulleitern und Lehrern die Möglichkeit geben – bei nicht bestehender Maskenpflicht für Grundschüler – ggfs. sich und Kinder, die ohne Maske zur Schule kommen, zu schützen. Schutzvisiere erleichtern durch ihre Transparenz die Kommunikation im Unterricht und machen das Atmen leichter.

600 Gesichtschutz_Visiere für NRW Grundschüler

Die Kommunkation wird sicher und transparent. Handelsübliche DIN A-Folien werden mit wenigen Handgriffen einfach in die Haltevorrichtungen eingeklickt.

Halterungen für easyflex Schutzvisiere

Die ergonomischen Kunststoffhalterungen in unterschiedlichen Farben garantieren einen angenehmen Tragekomfort und passen auf jede Kopfgröße von Kindern und Erwachsenen.

Die easyflex-Schutzvisiere kommen ohne Spezialfolie aus. Handelsübliche Overheadfolien aus dem Bürofachhandel werden dabei mit einem Standardlocher bearbeitet. Sie lassen sich so ganz einfach in die Kopfhalterung einklicken. Die Halterung aus hochwertigem Kunststoff lässt sich mit Wasser und Seife leicht reinigen.

Freunde bei HARRESKIND – OTTOKIND

Lutz A. Schneppendahl, Geschäftsführer der Unternehmen: „Die große Resonanz auf unsere Aktion hat gezeigt, wie hoch das Interesse und der Bedarf von Schulen an einer unkomplizierten Lösung ist – gerade in Zeiten knapper Budgets.“ Und weiter: „Uns ging es darum, eine kostengünstige Lösung mit hohem Tragekomfort und hohem Kommunikationspotential für den Unterricht anzubieten. Dies ist eine echte Alternative zu konventionellen Mund-Nase-Bedeckungen mit den bekannten Einschränkungen“.